Weihbischof von Regensburg
Der Weihbischof von Regensburg ist ein Geistlicher, der dem Regensburger Bischof zur Entlastung an die Seite gestellt ist und diesen in den Weihehandlungen vertritt.
Allgemeines
Weihbischof ist die deutsche Bezeichnung für den in der Katholischen Kirche gebräuchlichen Begriff Auxiliarbischof (lat.: auxiliari = helfen). Dieser ist dem Diözesanbischof zur Entlastung an die Seite gestellt. Er vertritt den Diözesanbischof nur in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.); der Vertreter des residierenden Bischofs auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der Generalvikar.
Gleich einem Diözesanbischof reicht auch ein Weihbischof im Alter von 75 seinen Rücktritt ein, welcher meist angenommen wird. Im Gegensatz zum Diözesanbischof behält er jedoch auch nach seiner Emeritierung seinen Titularbischofssitz. Wenn der Weihbischof das Recht der Nachfolge des Diözesanbischofs hat, so heißt er Bischofskoadjutor.
Die Anzahl der Weihbischöfe richtet sich nach der Größe der Diözese und wird durch den Diözesanbischof im Einvernehmen mit dem Apostolischen Stuhl festgelegt.